Gewählt werden kann jedes Mitglied der Elternschaft.
Im Schulvorstand vertreten sind:
Schulleitung (Vorsitz), 3 gewählte Vertreter des Kollegiums, 4 Vertreter der Elternschaft, ggf. Gäste
Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Der Schulvorstand entscheidet u.a. über:
Außerdem macht der Schulvorstand einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung.
Detaillierte Informationen erhalten Sie über folgende Internetseiten:
Aufgaben der Elternvertreter
1. Anwesenheit bei der Schulelternrats-
sitzung
2. Versammlung aller Elternvertreter in
Abstimmung mit der Schulleitung
Besprechung von Themen, die alle
Schüler/-innen / Eltern der Schule
betreffen
3. Organisation von Festen (z.B. Schulfest)